Die Abgeltungssteuer in der Steuerklärung
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen und Erträge aus Veräußerungsgeschäften erhoben wird. Sie ist somit eine Art Einkommensteuer auf Kapitalerträge.
Diese Steuer muss meistens nicht in der Steuererklärung angegeben werden, aber es gibt Fälle wo es Pflicht ist dies zu tun. Desweiteren ist es manchmal sehr sinnvoll eine Angabe zur Abgeltungssteuer in der Steuererklärung zu machen. 1. Wann muss die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angegeben werden? 2. Wann sollte eine Aufnahme in der Steuererklärung erfolgen? Die Höhe dieser Steuer ist pauschal von 25 %. Das hat Konsequenzen bei der persönlichen Besteuerung. Diese beiden Sonderfälle sind möglich:Ihr persönicher Steuersatz liegt über 25% In Abhängigkeit von ihrem Einkommen kann der Einkommensteuersatz niedriger liegen. Das ist zum Beispiel nur einer der Fälle, wann es ihnen anzuraten ist diese Steuer in der Steuererklärung anzugeben.
Ihr persönicher Steuersatz liegt unter 25% Genauso kann ihr persönlicher Einkommensteuersatz höher als 25 % betragen. Auch dann ist es ratsam, die gezahlte Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung mit anzugeben. Wenn Sie die gezahlte Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angeben möchten müssen sie eine entsprechende Bescheinigung von ihrem Kreditinstitut beziehungsweise von ihrer Bank mit einreichen. Formular des Finanzamtes Die Eintragung erfolgt im Formular KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) des Finanzamtes. Auf der ersten Seite dieses Formulars werden die Kapitaleinkünfte eingetragen auf der zweiten Seite finden Sie in den Zeilen 49-54 den Platz, an dem sie die gezahlte Abgeltungssteuer zu vermerken haben. Das verständlich müssen die eingetragenen Beträge mit Belegen nachgewiesen werden.